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 Deportation

Unter DEPORTATION versteht man die Verbannung von Menschen (oft einer Volksgruppe), die vom Staat vorgenommen wird.
Ein Staat kann Schwerverbrecher oder politische Gegner in weitentlegene, oft überseeische Gebiete, zu langdauerndem oder lebenslänglichem Zwangsaufenthalt verpflichten. Dies geschah in der Deportation von Frauen und Männern der Donauschwaben durch die Rote Armee nach Rußland.

Völkerrechtlich gesehen versteht man unter Deportation auch die Abschiebung straffälliger Ausländer nach Strafverbüßung in ihre Heimat. Heute ist dafür das Wort "Abschiebung" gebräuchlicher.

Im Gegensatz zur Deportation steht die INTERNIERUNG: So wurden Frauen und Männer der Donauschwaben mit ihren Kindern in sogenannte "Hungerslager" interniert; für viele wurden diese zum "Todeslager".


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by Pfarrer i.R. Jakob Stehle
Kirchentellinsfurt - Oferdingen